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Förderprogramm STÄRKEN vor Ort Schlechte oder fehlende Schulabschlüsse, keine Berufsausbildung, Frühschwangerschaften, mangelnde Integration … diese Stichworte kennzeichnen auch die Situation von jungen Menschen in Schwerte.
Was ist das Ziel des Förderprogrammes STÄRKEN vor Ort? Mit dem positiven Bescheid des Förderprogramms STÄRKEN vor Ort für die Stadt Schwerte stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Gelder zur Verfügung, um durch sogenannte Mikroprojekte die schulische, berufliche und soziale Integration von benachteiligten Jugendlichen und Frauen zu fördern, ein lokales Netzwerk aufzubauen und die Beteiligungschancen der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Für wen ist das Programm? AdressatInnen des Programms sind Jugendliche und junge Erwachsene (14 bis 27 Jahre) mit schlechteren Startchancen sowie Mädchen/Frauen mit Problemen beim beruflichen Ersteinstieg und Wiedereinstieg Zielgruppen des Programms sind alle Personen/Akteure, die an einer verbesserten schulischen, beruflichen und sozialen Integration mitwirken.
Wer kann Antragsteller sein? Träger dieser Mikroprojekte können z.B. Initiativen, Vereine, Bildungsträger, Wohlfahrts- oder Wirtschaftsverbände sowie Netzwerke sein.
Wie hoch ist die Förderung? Es handelt sich um eine 100-prozentige Förderung der Projektkosten, die für ein Mikroprojekt maximal 10.000 € betragen kann. Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, d.h. der Träger muss zunächst in Vorleistung gehen (monatlicher Mittelabruf).
Was ist förderfähig? Förderfähig sind Sach- und Personalausgaben (abgrenzbar und projektbezogen). Bereits laufende Projekte können nicht gefördert werden. Ebenso sind die Aufstockung eines größeren Vorhabens oder die Förderung einer Baumaßnahme von der Förderung ausgeschlossen.
Wie und wo wird der Antrag gestellt? Vor der Antragstellung ist ein Beratungstermin erforderlich, um die grundsätzliche Förderfähigkeit abzuklären.
Für die Antragstellung ist ein einheitliches Projektformular zu verwenden. Zusätzlich ist ein detaillierter Kostenplan einzureichen, der eine Prüfung der Förderfähigkeit einzelner Positionen zulässt. Nicht enthaltene Kosten sind später auch nicht abrechnungsfähig.
Die Anträge sind zu richten an Stadt Schwerte Bereich Soziales und Generationen Lokale Koordinierungsstelle der Stadt Schwerte Konrad-Zuse-Str. 58239 Schwerte Martina.keitel@stadt-schwerte.de
Wie ist die Antragsfrist 2012? Im 1. Halbjahr 2011 wird bekanntgegeben, ob das Förderprogramm nach 2011 weitergeführt wird.
In welchem Zeitraum können die Projekte durchgeführt werden? Die Mikroprojekte sind an das Kalenderjahr gebunden.
Wer entscheidet über die Anträge? Über die Auswahl der Projekte entscheidet der Schwerter Begleitausschuss.
Dem Begleitausschuss gehören folgende Mitglieder an • Martina Keitel, Stadt Schwerte, Lokale Koordinierungsstelle • Roland Klemt, ARGE Kreis Unna Jobcenter Schwerte • Birgit Wippermann, Stadt Schwerte, Gleichstellungsbeauftragte • Thomas Schwengers, Stadt Schwerte, Jugendamt • Achim Berner, Stadt Schwerte, Vertreter für Migrationsangelegenheiten • Gaby Raape, Arbeitsloseninitiative S.I.G.N.A.L. e.V. • Adjany Ibeme, Schülervertreter der Eintrachtschule • Ernst Kunert, Oberschichtmeister, Schwerter Nachbarschaften • Heiner Kockelke, Stadtsportverband Schwerte e.V. • Karl-Willi Demgen, Mittelstandsinitiative US-2 e.V. • Gisela Mendel, Kultur- und Weiterbildungsbetrieb
Wer berät Träger für die Antragstellung? Mit der Beratung der Antragsteller ist beauftragt: Gisela Mendel Hagener Str. 7 Tel.: 104-831 Fax: 104-830 Gisela.mendel@stadt-schwerte.de
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