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KuWeBe – Kultur- und Weiterbildung in Schwerte

Der Kultur- und Weiterbildungsbetrieb der Stadt Schwerte (KuWeBe) wurde zum 1. Januar 2003 aufgrund eines Ratsbeschlusses in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ins Leben gerufen. 

Aufgabe der Anstalt ist die Förderung und Sicherstellung von Kulturangeboten, die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz, der Betrieb der Stadtbücherei, der Musikschule, des Museums und des Archivs. Der Betrieb des Museums wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2018 durch Überlassung- und Nutzungsvertrag der Bürgerstiftung Schwerter Mitte übertragen.

Organe des KuWeBe sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.

Der Verwaltungsrat entscheidet u.a. über den Erlass von Satzungen, stellt den Wirtschaftsplan sowie den Jahresabschluss fest und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Der Verwaltungsrat besteht aus dem für den Geschäftsbereich Kultur zuständigen Beigeordneten der Stadt Schwerte als Vorsitzenden und 16 weiteren Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Schwerte für die Dauer von 5 Jahren gewählt werden.

Details zur aktuellen personellen Zusammensetzung des Verwaltungsrats erhalten Sie hier.

Verfolgen Sie die Sitzungstermine unseres Verwaltungsrates hier über das Ratsinformationssystem.

Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Er wird für die Dauer von höchstens 5 Jahren vom Verwaltungsrat bestellt, wobei eine erneute Bestellung zulässig ist. Der Vorstand leitet den KuWeBe in eigener Verantwortung, sofern nicht der Rat der Stadt oder der Verwaltungsrat für bestimmte Entscheidungen zuständig sind. Er ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten des KuWeBe.

Der KuWeBe führt seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung.
Für jedes Wirtschaftsjahr (Kalenderjahr) ist ein Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzustellen. Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Finanzbuchhaltung.

Die Satzung des KuWeBe können hier herunterladen.



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